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Gericht verbietet Check24 Rabatte bei Versicherungen

Der Online-Makler Check24 hatte seinen Kunden »Jubiläumsdeals« mit der Rückzahlung von Beiträgen versprochen. Zu Unrecht, wie das Landgericht München I nun befand. Kunden, die damals einen solchen Deal schlossen, sind aber nicht betroffen.

Urteil zu »Jubiläumsdeals« von Check24
Aus für »Jubiläumsdeals«: Das Urteil im Zivilprozess zwischen dem Bund der Versicherungskaufleute und Check24 um die »Jubiläumsdeals« des Unternehmens ist gefallen. Foto: Matthias Balk/dpa
Aus für »Jubiläumsdeals«: Das Urteil im Zivilprozess zwischen dem Bund der Versicherungskaufleute und Check24 um die »Jubiläumsdeals« des Unternehmens ist gefallen. Foto: Matthias Balk/dpa

München (dpa) - Zu seinem 10. Geburtstag hatte der Online-Makler Check24 mit der Rückzahlung von Beiträgen bei sogenannten »Jubiläumsdeals« geworben. Zu unrecht, wie das Landgericht München I am Dienstag befand.

Das Gericht gab einer Klage des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gegen die Rabatte »vollumfänglich« statt. Check24 darf dementsprechend in Zukunft keine solchen oder ähnlichen Aktionen mehr anbieten. Kunden, die entsprechende Deals in der Vergangenheit geschlossen haben, sind davon nicht betroffen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Check24 will erst nach Durchsicht der Urteilsbegründung entscheiden, ob Berufung eingelegt wird. Das Urteil werde in der Praxis aber keine Bedeutung haben, erklärte das Portal. »Die Jubiläumsaktion ist lange vorbei.« Der BVK erwartet dagegen, dass er bald wieder Verstöße von Check24 finden wird. »Ich gehe davon aus, dass sich da wieder was tut«, sagte BVK-Präsident Michael Heinz. »Das ist ein Teil des Spiels bei denen. Die werden das immer wieder austesten.« Man werde den Markt daher beobachten. Wenn Check24 seine Niederlage nicht akzeptiere, »dann geht es in die nächste Runde«. Der BVK habe einen langen Atem.

Check24 und der BVK haben sich bereits früher vor Gericht getroffen. Der Verband, der 40 000 Versicherungsvertreter repräsentiert, hatte zuletzt in einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung durchgesetzt, dass Check24-Kunden vor Abschluss eines Versicherungsvertrags von sich aus auf die Provisionen hinweisen muss, die das Unternehmen erhält. Check24 warf dem Verband nun vor, es sei bei der Klage »nicht um die Verbraucher, sondern nur um den persönlichen Kreuzzug von Herrn Heinz gegen Check24 gegangen«. Heinz hielt dagegen, dass es sich nicht um einen Krieg sondern eine »Sachauseinandersetzung« handle.

»Wir sind natürlich sehr zufrieden«, kommentierte Heinz das Urteil. »Mit diesem Urteilsspruch haben wir für den Verbraucher- und Vermittlerschutz einen wichtigen Sieg errungen.« Das Verbot von Rabatten schütze die Kunden vor unüberlegten Abschlüssen, weil sie sich davon noch einen finanziellen Vorteil versprächen. Zudem störe ihn auch persönlich das »Verramschen von Versicherungen«. Check24 sieht das anders: »Es ist aus Sicht des Verbrauchers sehr bedauerlich, dass ihm eine Aktion mit echtem Kundenvorteil zukünftig verwehrt wird«, sagte ein Sprecher.

Die Verbraucherzentrale Bayern hält den Verbraucherschutzaspekt dagegen nur für vorgeschoben: »Es ist vor allem eine Auseinandersetzung im Vertrieb um Wettbewerbsregel und den Erhalt der Gewinne«, sagte ihr Versicherungsexperte Sascha Straub. »Mit oder ohne Provisionsweitergabeverbot: Unnötige Versicherungen wurden und werden immer noch verkauft.«

Der BVK ist nicht der Einzige, der sich mit Check24 juristische Auseinandersetzungen liefert. Vor dem Kölner Landgericht hat die Versicherung HUK Coburg das Portal wegen seiner »Nirgendwo-Günstiger-Garantie« verklagt. Die Versicherung wirft Check24 vor, auf den Webseiten des Portals die Kundschaft in die Irre zu führen. Die HUK argumentiert, dass sich auf dem Portal keineswegs immer die günstigsten Versicherungen finden. Es ist bereits die zweite Klage des oberfränkischen Versicherers gegen dieses Werbeversprechen. Nach dem ersten Prozess hatte Check24 die Webseite nachgebessert, die HUK hält das aber nicht für ausreichend.