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Aktuell Urteil

Gericht verbietet Amazons WLAN-Bestellknöpfe

Einkaufen per Druck auf einen »Dash Button« am Elektrogerät - ist das in jedem Fall zulässig? In München klärte das Oberlandesgericht nun, wie dieses Angebot von Amazon einzustufen ist.

Amazons »Dash-Button«
Einkaufen per Druck auf einen »Dash Button« am Elektrogerät. Foto: Brynn Anderson/AP
Einkaufen per Druck auf einen »Dash Button« am Elektrogerät. Foto: Brynn Anderson/AP

MÜNCHEN. Der Internethändler Amazon muss seine WLAN-Bestellknöpfe vom Markt nehmen. Das Oberlandesgericht München hat dem Unternehmen am Donnerstag verboten, Waschmittel, Kaffee und andere Waren des täglichen Bedarfs in Deutschland weiter so zu verkaufen.

Die aufklebbaren, nur mit dem jeweiligen Hersteller-Logo versehenen Knöpfe führten zu intransparenten Bestellungen. Klare Informationen zu Inhalt, Preis und der klare Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlten, urteilten die Richter. Damit verstoße Amazon gegen die Gesetze für den Internethandel. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. (dpa)

Urteil Landgericht München

Amazon Dash Button

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