Die EU-Kommission eröffnet ein Verfahren gegen Apple, die Google-Mutter Alphabet sowie Facebooks Mutterkonzern Meta. Es soll geprüft werden, ob die Konzerne gegen EU-Regeln verstoßen haben, wie die Behörde mitteilte.
So müssten die Online-Riesen die Zustimmung der Nutzer einholen, wenn sie deren personenbezogene Daten über verschiedene zentrale Plattformdienste hinweg kombinieren wollten. Die Kommission ist besorgt, dass Meta dies nicht ausreichend einhält.
Empfindliche Strafen möglich
Die Untersuchungen fallen unter das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA), das die Dominanz der sogenannten digitalen Gatekeeper - der größten Online-Plattformen - bekämpfen soll. Diese müssen beispielsweise App-Entwicklern ermöglichen, die Verbraucher auf Angebote außerhalb der eigenen App Stores zu lenken - und zwar kostenlos. Die Brüsseler Behörde hat jedoch Zweifel, dass Alphabet und Apple dies in vollem Umfang einhalten. Ihnen wird vorgeworfen, die Möglichkeiten der Entwickler einzuschränken, indem sie verschiedene Gebühren auferlegen.
Die Kommission will zudem überprüfen, ob Nutzer von Apple-Geräten die Möglichkeit haben, ihre Standardeinstellungen einfach zu ändern und so etwa leicht einen anderen Browser oder eine andere Suchmaschine nutzen können. Auch unerwünschte Apps müssen von den Nutzern ohne großen Aufwand gelöscht werden können.
Konzerne, die sich nicht an das Gesetz halten, können mit einer Geldstrafe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich. Als letzte Option steht auch eine Zerschlagung im Raum.
Neues EU-Gesetz in Kraft
Seit Anfang März müssen sich Firmen an den DMA halten. Er soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme ist, manche große Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Die Kommission machte bisher 22 Gatekeeper-Dienste von sechs Unternehmen aus. Darunter sind die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta. Die Konzerne haben zwar schon etliche Änderungen ihrer Geschäftspraktiken angekündigt oder bereits vollzogen. Der Kommission reicht dies aber nicht aus.
Aufbewahrungspflicht für Dokumente
Apple, Alphabet und Meta werden nun verpflichtet, bestimmte Dokumente aufzubewahren. »Auf diese Weise können wir bei unseren laufenden und künftigen Untersuchungen auf die entsprechenden Beweismittel zugreifen«, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Apple gab bekannt, dass man überzeugt sei, im Einklang mit dem DMA zu stehen. »Apple-Teams im gesamten Unternehmen haben viele neue Funktionen und Werkzeuge für Entwickler erarbeitet, um der Verordnung gerecht zu werden. Außerdem haben wir Schutzmechanismen eingeführt, um neue Risiken für Privatsphäre, Qualität und Sicherheit unserer Nutzer in der EU zu verringern«, hieß es in einer Stellungnahme. Man wolle weiter konstruktiv mit der Kommission zusammenarbeiten.
Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc sieht das Verfahren als Zeichen dafür, dass es die Kommission mit der Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte ernst meine. Es sei richtig, dass die großen Tech-Unternehmen mit ernsten Durchsetzungsmaßnahmen rechnen müssten.
Die Kommission will das nun eröffnete Verfahren innerhalb eines Jahres abschließen. Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die betroffenen Firmen Maßnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde auszuräumen.
Digitaler Raum soll sicherer werden
Der DMA ist Teil eines Aufschlags der EU, den digitalen Raum für Menschen sicherer zu machen. Im Fokus stehen dabei oft große US-Konzerne. Parallel dazu versucht die Kommission mit dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) auch Hassrede und Hetze einzudämmen und nahm dabei schon X (früher Twitter) ins Visier. Der Plattform wurde unter anderem vorgeworfen, nicht ausreichend gegen illegale Inhalte - beispielsweise zum Gaza-Krieg - vorzugehen.
Auch gegen den chinesischen Konzern Tiktok leitete die Behörde ein Verfahren ein. Dabei stehen der Jugendschutz und Werbetransparenz im Fokus. Bei den möglichen Verfehlungen geht es auch darum, dass die Plattform unter Umständen nicht genug unternimmt, damit die App kein Suchtverhalten fördert.
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