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Drohnen heben in Deutschland bislang noch sehr vereinzelt ab

Unbemannte Lufttaxis und Lieferdrohnen für Pakete bleiben im deutschen Luftraum vorerst Zukunftsmusik. Für eine Ausweitung des Betriebs fehlt unter anderem ein rechtlicher Rahmen - noch.

Drohne
Eine Drohne startet zum Flug über ein Feld im Landkreis Haßberg in Bayern. Foto: Pia Bayer
Eine Drohne startet zum Flug über ein Feld im Landkreis Haßberg in Bayern.
Foto: Pia Bayer

Der massenhafte Einsatz kommerzieller Drohnen kommt in Deutschland nur langsam in Schwung. »Die Drohnenbranche ist kurz davor, in den Regelbetrieb überzugehen«, sagt Jan-Eric Putze, Chef des 2019 gegründeten Unternehmens Droniq in Frankfurt. Das Joint-Venture von Deutscher Flugsicherung und Deutscher Telekom hat sich zum Ziel gesetzt, die unbemannten Flugobjekte für den übrigen Luftverkehr sichtbar zu machen und auf diese Weise viele Anwendungen überhaupt erst zu ermöglichen. Eine hilfreiche und kostenlose App für private Drohnenpiloten ist dabei nur ein erstes greifbares Ergebnis.

Dabei ist das private Flugvergnügen in geringen Höhen nur ein kleiner und wirtschaftlich unbedeutender Teil des schon länger erwarteten Booms. Kommerzielle Drohnen können Leitungen und Bahnstrecken abfliegen, Industrieanlagen, Containerhäfen oder Baustellen überwachen, nach Vermissten suchen, Blutproben und Medikamente transportieren oder Landebahnen vermessen.

Für all diese und weitere Zwecke hat sich auf dem weltweit viertgrößten Drohnenmarkt eine Branche gebildet, die neben Dienstleistern auch Hersteller wie Wingcopter aus dem hessischen Weiterstadt oder Quantum aus dem bayerischen Oberpfaffenhofen umfasst. Doch die Drohnenbetreiber müssen bislang wie im bemannten Fliegen jeden Flug einzeln beantragen, während allein Behörden und Sicherheitskräfte per Ausnahmegenehmigung in der Lage sind, schnell leistungsfähige Drohnen in die Luft zu bringen.

Kommerziell nur wenig genutzt

Laut einer Marktstudie im Auftrag des Verbands Unbemannte Luftfahrt aus dem Jahr 2021 wurde nur gut jede zehnte der rund 431.000 Drohnen in Deutschland kommerziell genutzt. Die Branche besteht vor allem aus kleinen und mittleren Unternehmen, die zusammen rund 14.000 Beschäftigte hatten. 2025 soll bereits jede dritte Drohne geschäftlichen Zwecken dienen und der Umsatz des Sektors sich auf mehr als 1,6 Milliarden Euro verdoppeln.

Als »Gamechanger« preist Droniq-Chef Putze ein Drohnensystem an, mit dem sich potenzielle Kunden technisch nicht beschäftigen müssen, wenn sie es nicht wollen. Die Drohne wird in einer Bodenstation (Drone-in-a-box) geliefert, die das Fluggerät überwacht und betriebsbereit hält. Von einem externen Leitstand kann sie jederzeit gestartet und gesteuert werden. Ein Pilot vor Ort mit Blickkontakt sei nicht mehr notwendig.

»Die meisten unserer Kunden sind Fußgänger oder Autofahrer, die kennen sich im Luftraum nicht aus. Das ist dann unsere Expertise«, sagte der Droniq-Chef. Die Auftraggeber bekämen dann nur die mittels künstlicher Intelligenz ausgewerteten Bilder und Daten ihrer Anlagen geliefert. Es sei aber auch möglich, etwa die Betreiber von Industrie-Parks in die Lage zu versetzen, selbst die Drohnen regelmäßig einzusetzen.

Datenfluss nach China

Ein möglicher Haken: Die neue »Drone-in-a-box« stammt wie die allermeisten Geräte für den kommerziellen Einsatz vom Weltmarktführer DJI aus China. Werden die Geräte mit dem Original-Betriebssystem geflogen, besteht die Gefahr, dass sämtliche Daten in die Volksrepublik fließen. Das ist nicht nur für behördliche Nutzer ein Ding der Unmöglichkeit und in den USA bereits der Grund für erste Verbote. Droniq will die Vorbehalte entkräften und hat nach eigenen Angaben eine europäische Software auf die Drohne angepasst.

Die Freiheit ist im Himmel keineswegs grenzenlos, sondern über internationale Abkommen eng geregelt. Mit der zunehmenden Leistungsfähigkeit unbemannter Flugobjekte ist ein internationaler Wettlauf entbrannt, wer die neuen Möglichkeiten am schnellsten umsetzt. Europäische Länder wie Frankreich, Spanien oder Portugal setzen Experten zufolge auf eine lässigere Praxis, Drohnenflüge per Allgemeinverfügung zu erlauben. Auch die Schweiz und Norwegen treiben den Drohnenflug entschlossen voran.

Das große Warten

Die Deutschen setzen hingegen bislang auf die Einzelfluggenehmigung. Vorläufig führend sind sie bei der Einrichtung von speziellen Lufträumen, in denen sich Drohnen unter der Obhut eines Providers sicher und für andere elektronisch sichtbar bewegen können. Doch nach dem Meilenstein eines über mehrere Monate betriebenen sicheren Luftraums (U-Space) im Hamburger Hafen hat das große Warten begonnen.

Seit Januar gilt in der EU ein Rechtsrahmen für solche U-Spaces. Das Bundesverkehrsministerium arbeitet daran, die deutschen Vorschriften an das Europarecht anzupassen. »Unser Ziel ist, dass Deutschland eines der ersten Länder wird, das eine nationale U-Space-Regulierung auf den Weg bringt«, heißt es aus dem Haus von Minister Volker Wissing (FDP), das Deutschland als Treiber in der unbemannten Luftfahrt sieht. Ein Entwurf für ein »U-Space-Gesetz« soll demnach Ende dieses Jahres vorliegen.

Der Leipziger Luftrechtsexperte Martin Maslaton warnt davor, für die U-Spaces ein ausuferndes Ausweisungsverfahren zu etablieren, wie es beispielsweise bereits die Genehmigungsverfahren für Windräder in die Länge treibt. Zudem müsse darauf geachtet werden, dass die von den Nutzern zu zahlenden Providergebühren nicht in unwirtschaftliche Höhen getrieben würden. Droniq-Chef Putze rechnet erst Ende 2024 oder 2025 mit einem dauerhaften Einsatzgebiet in Deutschland. Bis dahin werde sich Droniq bundesweit an jedem Projekt beteiligen und auch die Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistern suchen.

© dpa-infocom, dpa:230613-99-34128/2