Berlin (dpa) - Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hat einen Bußgeldbescheid in Millionenhöhe gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen erlassen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand handele es sich bei dem Betrag von 14,5 Millionen Euro um das bisher höchste Bußgeld in Deutschland auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung DSGVO, teilte die Behörde mit. Teils Jahre alte persönliche Daten von Mietern und Mieterinnen wie Sozial- und Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge oder Informationen über ihre finanziellen Verhältnissen hätten im Archiv des Unternehmen noch immer eingesehen und verarbeitet werden können.
Smoltczyk geht davon aus, dass diese massenhafte Speicherung personenbezogener Daten von Mietern kein Einzelfall ist. »Aus unserer Aufsichtspraxis ergibt sich, dass es massive Speicherung von Daten häufiger gibt. Unternehmen machen sich oft wenig Gedanken darum, ob es einen Grund gibt, diese Daten zu speichern«, sagte Smoltczyk dem »Tagesspiegel«.
Beim Konzern Deutsche Wohnen sei bereits im Juni 2017 festgestellt worden, dass das Unternehmen personenbezogene Daten von Mietern in einem Archivsystem gespeichert habe, bei dem nicht mehr erforderliche Daten gar nicht gelöscht werden konnten, erklärte die Behörde am Dienstag. Bis zu einer Untersuchung vor Ort im März dieses Jahres habe sich an dem Zustand trotz Aufforderung kaum etwas geändert. Der bereits am 30. Oktober erlassene Bußgeldbescheid sei noch nicht rechtskräftig. Deutsche Wohnen will den Bescheid gerichtlich prüfen lassen.
Politiker von SPD und Grünen begrüßten den Schritt. »Das Rekordbußgeld der Berliner Datenschutzbeauftragten ist eine angemessene Reaktion auf die erheblichen Datenschutzverstöße der unkontrollierten Sammlung von MieterInnendaten«, sagte Sven Kohlmeier, Sprecher der SPD-Fraktion für Rechts- und Netzpolitik. Nach Auffassung von Stefan Ziller von der Grünen-Fraktion zeige das Bußgeld, »wie wirksam die Datenschutz-Grundverordnung ist«.
»Die Vorwürfe beziehen sich auf die bereits abgelöste Datenarchivierungslösung des Unternehmens«, teilte Deutsche Wohnen mit und betonte, dass »keinerlei Daten von Mietern datenschutzwidrig an unternehmensfremde Dritte gelangt« seien. Es seien »umfangreiche personelle und prozessuale Veränderungen eingeleitet worden«.
Bei der Festsetzung der Höhe des Bußgelds sei für das Unternehmen nachteilig ausgelegt worden, dass es die beanstandete Archivstruktur bewusst angelegt und die betroffenen Daten über einen langen Zeitraum unzulässig verarbeitet habe, betonte die Datenschutzbehörde. Solchen »Datenfriedhöfen« begegneten die Datenschützer in ihrer Aufsichtspraxis »leider häufig«, sagte die Berliner Beauftragte Maja Smoltczyk. Im vorliegenden Fall handele es sich um einen »eklatanten Verstoß gegen die Grundsätze des Datenschutzes«.
Neben der Sanktionierung des strukturellen Verstoßes verhängten die Datenschützer noch weitere Bußgelder zwischen 6000 und 17.000 Euro wegen unzulässiger Speicherung von personenbezogenen Daten von Mieterinnen und Mietern in 15 konkreten Fällen. Zur Berechnung der Höhe sei unter anderem der weltweit erzielte Vorjahresumsatz des Unternehmens herangezogen worden, hieß es. Die Deutsche Wohnen SE habe für 2018 einen Jahresumsatz von über einer Milliarde Euro erzielt, demnach könne das Bußgeld bis zu 28 Millionen Euro betragen.
Die Deutsche Wohnen ist eines der größten Immobilienunternehmen in Deutschland. Allein in Berlin verfügt das börsennotierte Unternehmen über einen Bestand von über 100.000 Wohnungen.