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Das GEA-Trauerportal: Per Klick zur Traueranzeige

REUTLINGEN. Eine neue Art, verstorbenen Familienmitgliedern oder Freunden im Internet zu gedenken, bietet das GEA-Trauerportal.

FOTO: GEA-REPRO
FOTO: GEA-REPRO
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Zu jeder Traueranzeige wird nun auch eine Online-Gedenkseite eingerichtet, auf der persönliche Fotos und Videos hochgeladen oder Erinnerungen und Anekdoten rund um den Verstorbenen geteilt werden können. Der Inserent bestimmt, wer den Zugang dafür erhält, auch selbst Inhalte auf die Website einzustellen.

»Alle Traueranzeigen, die im GEA gedruckt werden, erscheinen auch online«, erläutert David Beck von GEA-Publishing, der das Trauerportal betreut. Bisher konnten zur Traueranzeigen auf gea.de kondoliert und eine Kerze angezündet werden – dies ist jetzt unter https://trauer.gea.de möglich, nachdem eine Traueranzeige angeklickt wurde.

Im Trauerportal erhält automatisch derjenige, der die Traueranzeige aufgibt, einen Freischaltcode. Damit kann der Inserent die Online-Gedenkseite individuell gestalten. Zudem kann er ausgewählten Personen den Zugang ermöglichen, damit diese an der Gestaltung der Gedenkseite mitwirken.

Darüber hinaus bietet das GEA-Trauerportal ein Branchenbuch, in dem beispielsweise Bestatter, Trauerfloristen, Friedhofsgärtner, Hospize und Seelsorger präsent sind. »Es ist auch ein Premium-Eintrag buchbar«, erläutert Beck, »mit Adressfeld, Logo und guter Platzierung sowie einem Link zur Firmenseite im Netz«. Die Unternehmen können ein Kurzporträt erstellen, sich durch eine Bildergalerie präsentieren und haben durch eine Bewertungsfunktion die Möglichkeit, ihre Kunden nach deren Meinung zu fragen.

Der dritte Baustein des neuen GEA-Trauerportals ist ein Ratgeberteil. Darin finden sich Inhalte, die aufmerksamen GEALesern teilweise schon aus den GEA-Magazinen »Begleiter in schweren Stunden« bekannt sind, die alljährlich erscheinen.

Wer eine Traueranzeige einfach und schnell selbst aufgeben und persönlich gestalten möchte, dem steht unser Online-Anzeigenkonfigurator zur Verfügung: Über https://gea.anzeigen-aufgabe.de ist die Traueranzeige in wenigen Minuten erstellt. Das GEA-Trauerportal ermöglicht es also, unkompliziert von zu Hause aus Traueranzeigen aufzugeben und Online-Gedenkseiten einzurichten. (iso)

Ansprechpartner

Nähere Informationen, Beratung und Antworten auf Fragen rund ums GEA-Trauerportal gibt David Beck, Telefon 0 71 21/302-540, Mail: info@geapublishing.de

Den digitalen Nachlass regeln

Immer mehr Angelegenheiten werden im oder übers Netz geregelt. Entscheidend ist deshalb, dass man frühzeitig eine Vertrauensperson bestimmt, die sich im Todesfall um die persönlichen Daten im Internet kümmert. Das rät der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Um es den Vertrauten im Fall der Fälle möglichst einfach zu machen, sollte man aufschreiben, was mit Konten und Daten passieren soll, und dieses Schreiben in einem Safe aufbewahren.
Dazu kann ein USB-Stick mit den Passwörtern gelegt werden. Noch einfacher wird es, wenn man einen Passwortmanager nutzt. Dann muss man für die Vertrauensperson nur noch ein Masterpasswort hinterlegen. Keine gute Idee ist es laut den Experten, Unternehmen gegen Gebühr Daten oder Passwörter anzuvertrauen, damit sie diese an Angehörige weitergeben. Die Sicherheit der Anbieter sei schwer einschätzbar.

Hinterbliebene sollten sich zuerst beim E-Mail-Account des Verstorbenen einloggen, raten die Experten. Darüber ließen sich viele weitere Online-Konten entdecken - die erste Voraussetzung, um beispielsweise kostenpflichtige Mitgliedschaften oder Abonnements kündigen zu können.
Wer keinen Zugang zum Mailkonto besitzt, muss die Geschäftsbedingungen anschauen, um herauszufinden, welcher Nachweis erbracht werden muss, damit man Zugang zu den Mails bekommt. (dpa)