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BGH-Urteil: Schadenersatz bei Internet-Ausfall

Karlsruhe (dpa) - Internet-Nutzer haben nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, entschied der BGH am Donnerstag.

Wenn der Internet-Anschluss ausfällt, gibt lange Gesichter. Nun haben Betroffene einen grundsätzlichen Anspruch auf Schadener
Wenn der Internet-Anschluss ausfällt, gibt lange Gesichter. Nun haben Betroffene einen grundsätzlichen Anspruch auf Schadenersatz. Foto: Frank Rumpenhorst
Wenn der Internet-Anschluss ausfällt, gibt lange Gesichter. Nun haben Betroffene einen grundsätzlichen Anspruch auf Schadenersatz. Foto: Frank Rumpenhorst

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