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BGH: Schadenersatz bei vorzeitigem Ende von eBay-Auktion

Karlsruhe (dpa) - Wer eine Internetauktion ohne Grund vorzeitig abbricht, muss dem Höchstbietenden unter Umständen Schadenersatz zahlen. Das gilt einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zufolge auch dann, wenn es bis zum eigentlichen Auktionsende noch einige Zeit hin ist.

Der Bundesgerichtshof befasst sich mit Schadenersatz wegen des vorzeitigen Abbruchs einer Internetauktion. Lukas Schulze/Arch
Der Bundesgerichtshof befasst sich mit Schadenersatz wegen des vorzeitigen Abbruchs einer Internetauktion. Lukas Schulze/Archiv Foto: Lukas Schulze
Der Bundesgerichtshof befasst sich mit Schadenersatz wegen des vorzeitigen Abbruchs einer Internetauktion. Lukas Schulze/Archiv Foto: Lukas Schulze

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