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BGH: Eltern haften nicht immer bei illegalem Filesharing

Karlsruhe (dpa) - Eltern haften nicht automatisch für die Aktivitäten ihrer volljährigen Kinder in illegalen Internet-Tauschbörsen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden.

Schlappe für die Musikindustrie: Eltern müssen ihre Kinder nicht grundsätzlich belehren, dass Tauschbörsen illegal sind - auc
Schlappe für die Musikindustrie: Eltern müssen ihre Kinder nicht grundsätzlich belehren, dass Tauschbörsen illegal sind - auch wenn die Kinder bereits erwachsen sind, entschied der BGH. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Foto: Peer Grimm
Schlappe für die Musikindustrie: Eltern müssen ihre Kinder nicht grundsätzlich belehren, dass Tauschbörsen illegal sind - auch wenn die Kinder bereits erwachsen sind, entschied der BGH. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Foto: Peer Grimm

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