Aktuell Bundesgerichtshof

0900er-Nummern: Eltern haften nicht für Kinder-Käufe

Karlsruhe (dpa) - Wenn Kinder hinter dem Rücken ihrer Eltern über teure 0900er-Telefonnummern einkaufen, müssen diese nicht die Rechnung bezahlen. Solange sie die Zahlung als Anschlussinhaber nicht autorisiert haben, haftet grundsätzlich der Dienstleister. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden.

Foto: dpa
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