»Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Ausländerzentralregister registrierte Ausreisepflichtige im Einzelfall möglicherweise bereits ausgereist oder untergetaucht sind, ohne dass die zuständige Ausländerbehörde hiervon schon Kenntnis beziehungsweise den Sachverhalt an das AZR gemeldet hat«, sagt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Foto: Jens Büttner/Symbolbild »Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Ausländerzentralregister registrierte Ausreisepflichtige im Einzelfall möglicherweise bereits ausgereist oder untergetaucht sind, ohne dass die zuständige Ausländerbehörde hiervon schon Kenntnis beziehungsweise den Sachverhalt an das AZR gemeldet hat«, sagt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Foto: Jens Büttner/Symbolbild
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