Aktuell Politik

Zuständig sind die Bundesländer

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat Übergriffen des Bundes in die Verwaltungszuständigkeit der Länder einen Riegel vorgeschoben. In einem Kompetenzstreit über den Ausbau von Telekommunikationsnetzen bekräftigte der Zweite Senat am Dienstag, dass die Bundesländer grundsätzlich in alleiniger Verantwortung für die verwaltungsmäßige Ausführung von Bundesgesetzen zuständig seien. Bundesbehörden sei es nur in Ausnahmefällen erlaubt, in die Länderverwaltung hineinzuwirken. (Aktenzeichen: 2 BvF 6/98 vom 15. Juli 2003)

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