Aktuell Verwaltung

Zum 1. November: Mindestlohn für Metze und neues Melderecht

Berlin (dpa) - Für Bürgerdaten in den Meldeämtern und bei der Bezahlung der rund 11.000 Steinmetze in Deutschland treten zum 1. November neue Regeln in Kraft.

Meldeämter dürfen Namen und Adressen von Bürgern nur noch dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn die Betroffenen au
Meldeämter dürfen Namen und Adressen von Bürgern nur noch dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn die Betroffenen ausdrücklich zustimmen. Foto: Andreas Gebert
Meldeämter dürfen Namen und Adressen von Bürgern nur noch dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn die Betroffenen ausdrücklich zustimmen. Foto: Andreas Gebert

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