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Witwenrente auch für Unverheiratete

KARLSRUHE. Unverheiratete Väter und Mütter, die ihren Partner durch eine Gewalttat verloren haben, müssen einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente bekommen. Dies gilt aber nur für eine begrenzte Zeit während der Kindererziehung. Nach einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verletzt eine Regelung im Opferentschädigungsgesetz den Grundsatz der Gleichbehandlung, weil sie eine Witwenrente für die Kinderbetreuung nur Eheleuten, nicht aber Unverheirateten gewährt. Der Gesetzgeber muss die Vorschriften zum 31. März 2006 entsprechend ändern. Damit gaben Karlsruher Richter einem Mann aus Bayern Recht, dessen Partnerin im November 1994 ermordet worden war - ein halbes Jahr nach der Geburt von Zwillingen (Aktenzeichen: 1 BvR 684/98). (dpa)

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