Aktuell Politik

Wenn ein Kanzler Neuwahlen will

BERLIN. Wörtlich genommen ist das Grundgesetz in Sachen Parlamentsauflösung und Neuwahlen eindeutig. Stellt der Kanzler die Vertrauensfrage und bekommt keine Mehrheit, kann der Bundespräsident das Parlament auflösen. Mit diesem Ziel haben das 1972 Willy Brandt und 1982 Helmut Kohl getan. Die aktuelle Frage lautet: Ist das Verfahren mit dem Geist des Grundgesetzes vereinbar, auch wenn der Bundeskanzler rechnerisch an der Macht bleiben kann?

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