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Video: Bundestagswahl 2009 - Fünf-Prozent-Hürde

REUTLINGEN/BERLIN. Die Fünf-Prozent-Hürde, auch Fünf-Prozent-Klausel genannt, ist die bekannteste und am meisten verbreitete Sperrklausel für Wahlen in Deutschland. Bei der Wahl zum Deutschen Bundestag gilt Folgendes: Damit eine Partei gemäß der Stimmverteilung Sitze zugeteilt bekommt, muss sie mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen auf sich vereinen. Anderenfalls verfallen die für diese Partei abgegebenen Stimmen. Die Fünf-Prozent-Hürde betrifft jedoch nicht die Sitze, die einer Partei durch Direktwahl einzelner Kandidaten (Erststimme) zugefallen sind. Das Video der Bundeszentrale für politische Bildung erklärt Ihnen anschaulich, was es mit der Fünf-Prozent-Hürde auf sich hat.

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