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Video: Bundestagswahl 2009 - Überhangmandate

REUTLINGEN/BERLIN. Überhangmandate können in Wahlsystemen auftreten, die auf einer durch Direktwahl in Wahlkreisen personalisierten Verhältniswahl beruhen, wenn in einem solchen Wahlsystem eine Partei in den Wahlkreisen mehr Mandate erringt, als gemäß dem Ergebnis der Verhältniswahl - dem so genannten Zweitstimmenergebnis - eigentlich zustehen würden. Ein Beispiel für ein solches Wahlsystem ist das Bundestagswahlrecht in Deutschland. Mit dem Video der Bundeszentrale für politische Bildung können Sie sich einen Überblick verschaffen, welche Rolle die Überhangsmandate bei der Bundestagswahl 2009 spielen.

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