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Verstoß gegen Menschenrecht

STRAßBURG. Der Prozess um die Enteignung von Grundstücken ehemaliger DDR-Bürger nach der Wiedervereinigung wird neu aufgerollt. Die Klage gegen Deutschland werde auf Antrag der Bundesregierung vor der Großen Kammer neu verhandelt, teilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mit. Die Kleine Kammer des Gerichts hatte entschieden, dass Deutschland mit den Enteignungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen habe. Die ohne Entschädigung vorgenommene Enteignung von Land, das aus der so genannten Bodenreform nach 1945 stammte und an Bauern und Flüchtlinge verteilt worden war, verletze den Schutz des Eigentums, so das Gericht damals. (dpa)

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