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Verlustvortrag im Visier der Politik

BERLIN. Die Mindestbesteuerung soll für Unternehmen verschärft, für Privatleute rückgängig gemacht werden. Das sehen Eckpunkte eines neuen Gesetzentwurfs des Bundesfinanzministeriums vor, der der dpa am Montag vorlag. So soll für Unternehmen von 2004 an die Möglichkeit eingeschränkt werden, Verluste steuersparend auf spätere Gewinnjahre vorzutragen. Andererseits will Finanzminister Hans Eichel die 1999 von seinem Amtsvorgänger Oskar Lafontaine (beide SPD) eingeführten Beschränkungen der Gewinn-Verlust-Verrechnung wie zwischen Miet- und Arbeitseinkünften wieder aufheben.

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