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Vaterschaftstests nur unter Auflagen

KARLSRUHE. Vor Gericht können künftig keine Ergebnisse heimlicher Vaterschaftstests mehr verwertet werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Mittwoch, dass heimliche Tests gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen und rechtswidrig sind. Bislang war die Rechtsprechung zum Umgang mit den Tests uneinheitlich. Das Verfahren für legale Vaterschaftstests soll nun möglicherweise vereinfacht werden.

Mit einer Spezialpipette entnimmt eine Gentechnik-Expertin für einen Vaterschaftstest Flüssigkeit aus einem Probenbehälter.
FOTO: DPA
Mit einer Spezialpipette entnimmt eine Gentechnik-Expertin für einen Vaterschaftstest Flüssigkeit aus einem Probenbehälter. FOTO: DPA
Mit einer Spezialpipette entnimmt eine Gentechnik-Expertin für einen Vaterschaftstest Flüssigkeit aus einem Probenbehälter. FOTO: DPA

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