Aktuell Politik

USA: Auflagen für Todesstrafe Rechtsextremist abgeschoben Antidrogenkampf mit der Schweiz

WASHINGTON. Der Oberste Gerichtshof der USAhat die Todesstrafe für minderjährige Mörder abgeschafft. Die Vollstreckung von Todesurteilen bei Verurteilten, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahren alt waren, verstoße gegen das in der Verfassung verankerte Verbot grausamer Bestrafung, heißt es von den Richtern in Washington. Solche Hinrichtungen waren in 19 US-Bundesstaaten erlaubt. In den amerikanischen Todeszellen befinden sich laut Informationszentrum zur Todesstrafe 72 Verurteilte, deren Strafen umgewandelt werden müssen. (dpa)

TORONTO/FRANKFURT. Der deutsche Rechtsextremist Ernst Zündel ist aus Kanada abgeschoben worden. Wie die Nachrichtenagentur Canadian Press unter Berufung auf Kreise der Einwanderungsbehörde berichtete, soll Zündel noch am Dienstagabend in Deutschland eintreffen. Einem Bericht des »Tagesspiegels« zufolge wurde Zündel in eine Sondermaschine mit Ziel Frankfurt am Main gesetzt. Bei seiner Ankunft soll er auf dem Flughafen Rhein-Main festgenommen werden. (dpa)

KONSTANZ. Rauschgiftkriminalität soll im Landkreis Konstanz erstmals grenzüberschreitend bekämpft werden. Dafür wird nach Angaben der Polizeidirektion vom Dienstag eine deutsch-schweizerische Einheit in Singen mit zehn Beamten eingerichtet. Mit an Bord ist je ein Polizist aus den Kantonen Schaffhausen und Thurgau. Schweizer Beamte können dann auch auf deutschen Gebiet etwa Personen kontrollieren und Verdächtige festnehmen. (dpa)

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