REUTLINGEN. Große Erleichterung bei der Stadt Stuttgart, dem Land und auch beim Flughafen. In die Röhre schaut dagegen die Deutsche Bahn, die nun nach dem Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts alleine auf den Mehrkosten für das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 aufkommen muss. Zurecht muss auch der juristische Laie feststellen beim Blick auf den Vertrag von 2009.
Stadt und Land können aufatmen
Die Vereinbarung von Gesprächen im Falle von Kostensteigerungen als Bereitschaft zu deuten, sich an diesen Kosten auch zwingend zu beteiligen, erfordert doch ein gewisses Maß an Chuzpe. Völlig zurecht erteilt das Gericht dieser Ansicht der Bahn eine Absage. Stadt und Land können aufatmen, hing doch bis zuletzt das Damoklesschwert von völlig aus dem Ufer gelaufenen Mehrkosten über ihnen. Gerade in Zeiten von knappen Kassen, hätte eine andere Entscheidung des Gerichts den Todeskuss für einige Vorhaben der Kommune und der Landesregierung bedeutet.
Ausschreibungsrecht muss reformiert werden
Grundsätzlich scheint jedoch eine Änderung im Ausschreibungsrecht geboten. Immer wieder muss man beobachten, wie Teilnehmer an Ausschreibungen mit völlig unrealistischen Angeboten den Zuschlag erhalten. Im Nachhinein explodieren dann die Kosten und bringen damit die öffentliche Hand in große Bedrängnis. Es bräuchte dringend strengere Regeln, die Ausschreibungsteilnehmer stärker in die Haftung nehmen, wenn sich deren Kostenrechnung als Wolkenkuckucksheim entpuppt. Am Ende sollen Ausschreibungen dafür sorgen, dass der günstigste Anbieter zum Zuge kommt und nicht derjenige mit der abenteuerlichsten Kostenrechnung.