Aktuell Kommentar

Urteil zu S 21: Ausschreibungsrecht reformieren

Warum GEA-Redakteur Ulrich Häring denkt, dass Teilnehmer an Ausschreibungen stärker bei Kostenüberschreitungen in Haftung genommen werden sollten.

Die Bahn muss Mehrkosten von Stuttgart 21 alleine tragen.
Die Bahn muss Mehrkosten von Stuttgart 21 alleine tragen. Foto: Christoph Schmidt/dpa
Die Bahn muss Mehrkosten von Stuttgart 21 alleine tragen.
Foto: Christoph Schmidt/dpa

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