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Urteil: Auch ohne Wohnsitz in Deutschland BaföG-Anspruch

Luxemburg (dpa) - Deutschland muss möglicherweise auch solchen Studenten eine Ausbildungsförderung (Bafög) zahlen, die vor Beginn der Ausbildung nie in Deutschland gewohnt haben und gar nicht in Deutschland studieren wollen. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hervor.

Studenten in den Niederlanden: Deutschland muss möglicherweise auch Studenten Bafög zahlen, die vor Beginn der Ausbildung nie
Studenten in den Niederlanden: Deutschland muss möglicherweise auch Studenten Bafög zahlen, die vor Beginn der Ausbildung nie in Deutschland gewohnt haben und gar nicht in Deutschland studieren wollen. Foto: Valerie Kuypers/Archiv
Studenten in den Niederlanden: Deutschland muss möglicherweise auch Studenten Bafög zahlen, die vor Beginn der Ausbildung nie in Deutschland gewohnt haben und gar nicht in Deutschland studieren wollen. Foto: Valerie Kuypers/Archiv

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