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Unverbindliche Volksbefragungen in Bayern verfassungswidrig

München (dpa) - Heftige Niederlage für Ministerpräsident Horst Seehofer, dessen Staatsregierung und die CSU vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof: Die gegen massive Kritik von der Regierungsmehrheit durchgedrückten unverbindlichen Volksbefragungen verstoßen gegen die Bayerische Verfassung.

Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshof: Die von der Regierungsmehrheit durchgesetzten unverbindlichen Volksbefragungen
Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshof: Die von der Regierungsmehrheit durchgesetzten unverbindlichen Volksbefragungen sind verfassungswidrig. Foto: Tobias Hase
Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshof: Die von der Regierungsmehrheit durchgesetzten unverbindlichen Volksbefragungen sind verfassungswidrig. Foto: Tobias Hase

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