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Union fordert nachträgliche Sicherungsverwahrung

BERLIN. Bundesweit sind nach einem Zeitungsbericht bislang 15 als gefährlich geltende Straftäter auf Basis eines europäischen Gerichtsurteils aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. Dies ergaben Recherchen der »Frankfurter Rundschau«, die sich auf die Justizministerien der Länder beruft.

Bei der Sicherungsverwahrung werden als hochgefährlich geltende Täter auch nach Verbüßung ihrer Strafe in Haft behalten. Foto: D
Bei der Sicherungsverwahrung werden als hochgefährlich geltende Täter auch nach Verbüßung ihrer Strafe in Haft behalten. Foto: dpa
Bei der Sicherungsverwahrung werden als hochgefährlich geltende Täter auch nach Verbüßung ihrer Strafe in Haft behalten.
Foto: dpa

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