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Union: Einheitliches Strafgesetz muss her

FRANKFURT/MAIN. Die Union fordert eine bundesweit einheitliche Regelung zur so genannten nachträglichen Sicherungsverwahrung. Die Sicherungsverwahrung für Inhaftierte, die erst nach ihrer Verurteilung als weiterhin gefährlich eingeschätzt werden, werde bislang nur von einzelnen Ländern geregelt, sagte Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach der »Rheinischen Post«. Die Union wolle über eine entsprechende Änderung der Strafgesetze eine einheitliche Regelung erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag die unbefristete Sicherungsverwahrung für verfassungsgemäß erklärt, nach der gefährliche Serienstraftäter notfalls lebenslang im Gefängnis bleiben müssen. Über die nachträgliche Sicherungsverwahrung verhandelt das Gericht kommenden Dienstag. Die Regelungen in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt und Thüringen greifen, wenn sich die Rückfallgefahr eines Verbrechers erst während der Haft herausstellt. (dpa)

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