Mit der Bewährungsstrafe wird Peter Hartz mehr als das Gefängnis erspart bleiben, nämlich schmuddlige Details von Sexpartys vor Gericht zu erörtern. Das ist vertretbar. Voyeurismus liegt nicht im öffentlichen Interesse. Genauso unsachlich wäre es, die Hartz-Arbeitsmarktreform nach der Schmiergeldaffäre zu beurteilen. Wasser zu predigen, aber Wein zu trinken, ist nicht strafbar. Vielleicht sprach auch das für den Deal: Die Trennung von Moral, Politik und Recht.
Viele Fragen blieben offen. Wie viel wusste der einstige VW-Vorstands- und heutige Aufsichtsratschef Piech?
Die Justiz muss aufpassen, dass ihre Entscheidungen vom Bürger noch verstanden werden. Die Politik sollte zügig ein Gesetz zum Deal verabschieden für diese Form des kurzen Prozesses, die Regeln für jedermann verständlich machen.
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