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Aktuell Volksabstimmung

Stuttgart 21 Gegner: Bei der Abstimmung zählt Mehrheit

STUTTGART. Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 will ein Scheitern der Volksabstimmung am Quorum nicht hinnehmen. »Ich bin überzeugt, dass in der Demokratie Mehrheiten entscheiden«, sagte Bündnissprecher Hannes Rockenbauch der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart. Auch wenn das Quorum von einem Drittel der Wahlberechtigten nicht erreicht werde, müsse Grün-Rot bei einer relativen Mehrheit der Abstimmenden für das Kündigungsgesetz aus dem Projekt aussteigen.

Nach Ansicht der  Stuttgart 21 Gegner sind die Argumente der Befürworter Seifenblasen.
Nach Ansicht der Stuttgart 21 Gegner sind die Argumente der Befürworter Seifenblasen. Foto: dpa
Nach Ansicht der Stuttgart 21 Gegner sind die Argumente der Befürworter Seifenblasen.
Foto: dpa
Das Milliardenvorhaben sei nicht seriös finanziert, schade der Umwelt, berge verkehrliche Nachteile und sei nicht demokratisch legitimiert, meinte der Aktivist, der für die Gruppierung SÖS (Stuttgart Ökologisch Sozial) auch im Stuttgarter Gemeinderat sitzt.

Ziel des Aktionsbündnisses sei es aber, am 27. November das Quorum zu erreichen. »Wir gehen nicht davon aus, dass die Volksabstimmung Frieden bringt, es sei denn das Quorum wird geknackt«, meinte der Architekturstudent. »Dann ist die Beruhigung sofort da und ganz viel Ärger erspart.«

Bei einem formalen Scheitern des Kündigungsgesetzes an der in der Landesverfassung vorgesehenen Hürde sei es Grün-Rot unbenommen, das Kündigungsgesetz erneut in den Landtag einzubringen und mit den Stimmen der dem Projekt eigentlich wohlgesonnenen SPD durchzubringen. »Die Partei darf nicht wegen Stuttgart 21 hinter ihr eigenes Demokratieverständnis und ihre Beschlüsse zurücktreten.«

Denn die SPD und die Grünen im Landtag hatten Ende August vergangenen Jahres eine vollständige Abschaffung des Quorums bei der Volksabstimmung verlangt. Nur die Mehrheit der Stimmen hätte gezählt. Sie scheiterten damit am Widerstand von CDU und FDP. Aus Sicht des SPD-geführten Justizministeriums steht einem Wiedereinbringen des Gesetzes auch nach der Volksabstimmung rechtlich nichts entgegen. (dpa)