Aktuell Sterbehilfe

Späte Genugtuung nach menschlichem Drama

KARLSRUHE. Obwohl Elke Gloor nicht selbst auf der Anklagebank saß, bedeutete das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sterbehilfe auch für sie einen Freispruch. Die 55-Jährige hatte den Schlauch durchgeschnitten, über den ihre im Koma liegende Mutter mit Nahrung versorgt wurde. Vor Gericht stand Gloors Anwalt - der Medizinrechtler Wolfgang Putz hatte seiner Mandantin zu dem folgenschweren Schnitt geraten. In erster Instanz hatte ihn das Landgericht Fulda wegen versuchten Totschlags verurteilt - am Freitag nun hob der BGH das Urteil auf (Az. 2 StR 454/09).

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