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Sozialamt unterliegt vor BGH

KARLSRUHE. Selbst bei einem Vermögen von rund 100000 Euro müssen erwachsene Kinder nicht unbedingt ihren Eltern helfen, wenn diese auf Sozialhilfe angewiesen sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) bekräftigte in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Urteil seine bisherige Rechtsprechung und die des Bundesverfassungsgerichts zum Eltern-Unterhalt. Danach darf die Verpflichtung, Unterhalt für die selbst nicht mehr solventen Eltern zu zahlen, die Kinder nicht überfordern. Vor dem Zugriff des Sozialamtes können nicht nur selbst genutzte Immobilien, sondern auch Lebensversicherungen, Schmuck und Geldvermögen geschützt sein.

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