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Sonderabgabe auf Alkohol-Mixgetränke

BERLIN. Der Bundestag hat eine Sonderabgabe für alkoholhaltige Mischgetränke auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz solle »über den Preis ein Symbol« gesetzt und Jugendliche vom Konsum legaler Suchtmittel fern gehalten werden, sagte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk (SPD), während der Bundestagsdebatte. Das Gesetz soll zum 1. Juli in Kraft treten. Als Ergänzung zum Jugendschutzgesetzes soll es künftig neben der Sonderabgabe von 83 Cent pro so genannter Alcopop-Flasche, eine Warn- und Kennzeichnungspflicht geben. Unions- und FDP-Fraktion wiesen den Gesetzentwurf zurück und forderten stattdessen mehr Aufklärung und die striktere Umsetzung bestehender Gesetze. (dpa)

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