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Soldaten dürfen Befehle verweigern

LEIPZIG. Soldaten können unter Berufung auf ihre Gewissensfreiheit die Ausführung von Befehlen verweigern. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil, dass ein Bundeswehr-Offizier nach einer Gewissensentscheidung nicht wegen Verstoßes gegen die Gehorsamspflicht degradiert oder entlassen werden kann.

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