REUTLINGEN. Der Bundestag hat das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Damit können Menschen, die sich nicht ihrem angeborenen biologischen Geschlecht zugehörig fühlen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Namen unkompliziert ändern. Entwürdigende Fragen nach den sexuellen Präferenzen gehören damit der Vergangenheit an, genau wie langwierige und teure psychologische Gutachten. Es war allerhöchste Zeit.
Für Betroffene eine enorme Erleichterung
Kritiker sehen den Kinder- und Jugendschutz gefährdet, weil Jugendliche ab 14 Jahren die Änderung notfalls vor dem Familiengericht einklagen können. Sie fürchten, die Jugendlichen könnten sich hier ohne Beratung auf einen Lebensweg begeben, den sie später bereuen könnten. Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass das Selbstbestimmungsgesetz eben nicht die hormonelle oder operative Geschlechtsangleichung regelt. Es gibt Menschen lediglich das Recht in offiziellen Dokumenten so angesprochen zu werden, wie es ihrer Selbstwahrnehmung entspricht. Für die betroffenen Menschen bedeutet dies eine enorme Erleichterung, wer will sich dem entgegenstellen.
Gesetz fördert die Menschenwürde
Auch wenn nur ein relativ kleiner Personenkreis betroffen ist. Eine freie und tolerante Gesellschaft muss sich daran messen lassen, wie sie mit den Rechten von Minderheiten umgeht. Wenn das Gesetz Menschen ermöglicht, mit sich und ihrem Geschlecht ins Reine zu kommen, dann fördert das die Menschenwürde, die nicht umsonst in unserem Grundgesetz die höchste Stelle einnimmt.