BERN. Kinderschänder müssen künftig in der Schweiz ihr ganzes Leben lang mit Strafverfolgung rechnen. Die Schweizer stimmten am Sonntag überraschend bei einer Volksabstimmung mit Mehrheit für eine entsprechende Vorlage. Dagegen bleibt das »Kiffen« verboten, eine Freigabe von Haschisch wird es nicht geben. Heroin kann aber nun grundsätzlich auf ärztliche Anweisung von Ärzten an Süchtige verschrieben werden, wenn sie ihre Sucht bekämpfen wollen. (dpa)
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