Aktuell Luftverkehr

Südwest-Airports von Entscheidung zu Frankfurt nicht betroffen

Stuttgart (dpa/lsw) - Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Nachtflugverbot am größten deutschen Flughafen in Frankfurt/Main hat keine Auswirkungen auf die Airports in Baden-Württemberg. Auf dem größten Landesflughafen in Stuttgart darf die letzte Maschine um 23.00 Uhr starten, wie ein Sprecher am Donnerstag sagte. »Wir haben hier sehr strenge Regeln.« So dürfe die letzte Landung um 23.30 Uhr stattfinden. Es gebe aber Ausnahmen.

Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber halten vor allem wegen des Frachtverkehrs Nachtflüge für notwendig. Foto: Frank Rum
Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber halten vor allem wegen des Frachtverkehrs Nachtflüge für notwendig. Foto: Frank Rumpenhorst
Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber halten vor allem wegen des Frachtverkehrs Nachtflüge für notwendig. Foto: Frank Rumpenhorst

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