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»Recht kennt keinen Kollektivanspruch«

Berlin. (dpa) Für deportierte Juden während der Nazi-Zeit gibt es keinen kollektiven Anspruch auf Wiedergutmachung durch die Bundesrepublik. Mit dieser Feststellung wies das Berliner Kammergericht am Donnerstag eine Klage des Zentralverbandes Jüdischer Gemeinden in der Slowakei in zweiter Instanz ab. Der Verband sei nicht berechtigt, Ansprüche der umgebrachten Juden geltend zu machen, hieß es im Urteil. Nur eigene Forderungen könnten eingeklagt werden.

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