REUTLINGEN. Ab dem 1. April über nimmt der Bund mit dem Qualifizierungsgeld bis zu 67 Prozent des Gehalts von Beschäftigten, die sich weiterbilden, um neuen Anforderungen an ihren Job gerecht zu werden, die die Transformation der Wirtschaft mit sich bringen. Die Maßnahme soll der Beschäftigungssicherung dienen und verhindern, dass Beschäftigte auf der Straße landen, wenn für ihre bisherige Tätigkeit im Unternehmen kein Bedarf mehr besteht.
Maßnahme wirkt aus der Zeit gefallen
Der Grundgedanke, Menschen vor der Arbeitslosigkeit zu bewahren, ist sicherlich aller Ehren wert. Jedoch scheint die Maßnahme in Zeiten, in denen Unternehmen trotz konjunktureller Flaute mehrheitlich weiter über Fachkräftemangel klagen, irgendwie aus der Zeit gefallen. Die Zeiten in denen Firmen mir nichts, dir nichts ihre Produktionsmitarbeiter auf die Straße setzen konnten und ihnen die begehrten IT-Fachkräfte den Laden einrannten sind längst vorbei - wenn es sie denn je gab. Heute tut jedes Unternehmen gut daran, an langjährigen Mitarbeitern festzuhalten, mit denen man ein Vertrauensverhältnis pflegt.
Nicht alle Firmen profitieren
Arbeit verändert sich. Das hat sie schon immer getan. Es mag ja sein, dass die Geschwindigkeit der Transformation zunimmt, aber umso mehr müssen Unternehmen begreifen, dass qualifiziertes Personal nicht vom Himmel fällt. Während es heute weitgehend normal erscheint um Fachkräftenachwuchs mit zahlreichen Sonderleistungen zu werben, sieht man offenbar im Umgang mit bewährten Mitarbeitern die Regierung in der Pflicht. Die eigene Belegschaft fit für die Aufgaben der Zukunft zu machen, liegt im ureigensten Interesse der Unternehmen und fällt nicht in den Aufgabenbereich des Staates. Problematisch wird es insbesondere dann, wenn durch die Ausgestaltung der Maßnahme Mitarbeiter von größeren und tarifgebundenen Unternehmen zusätzlich begünstigt werden.