REUTLINGEN/TÜBINGEN. Gemeinden haben sich gewehrt, gebracht hat es nichts: Der Landtag hat gestern in Stuttgart mit den Stimmen von CDU und FDP das Gesetz zur Reform der Wahlkreise beschlossen. Damit werden 37 der 70 Wahlkreise neu zugeschnitten, um sie in der Größe anzugleichen. Dies hatte der Staatsgerichtshof angemahnt. Zudem werden die Zweitmandate bei der Landtagswahl 2011 erstmals nicht mehr nach der absoluten Stimmenzahl der Wahlkreiskandidaten vergeben, sondern nach deren prozentualem Abschneiden. Bislang waren Bewerber in großen Wahlkreisen im Vorteil.
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