Aktuell Politik

Praxisgebühr: Arzt-Klage abgelehnt

KÖLN. Das Kölner Sozialgericht hat die Klage eines Mediziners gegen die umstrittene Praxisgebühr abgelehnt. Nach dem Urteil stellt die Gebühr keinen Eingriff in die Berufsfreiheit oder in Eigentumsrechte dar, sagte ein Gerichtssprecher. Der Vorsitzende des Ärztebundes »MEDI Deutschland«, Werner Baumgärtner, wollte mit seiner Klage erreichen, dass nicht mehr die Ärzte, sondern die Krankenkassen die Gebühr von zehn Euro pro Quartal von den Patienten kassieren müssen. Nach dem Urteil ist die gesetzliche Regelung rechtmäßig. Sie sei als ein angemessenes und geeignetes Mittel des Gesetzgebers anzusehen, das das Patienten-Arzt-Verhältnis nicht störe. Der organisatorische Aufwand durch die neue Gebühr sei zumutbar. Der Kläger hatte argumentiert, die Gebühr führe zu Chaos, starkem Mehraufwand und Stress in vielen Praxen. (dpa)

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.