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Organspende: Was bedeutet die Entscheidungslösung?

BERLIN. Der fraktionsübergreifende Entwurf sieht vor, dass alle Krankenversicherten über 16 Jahre ausführliche Informationen zum Thema Organspende geschickt bekommen. Ferner sollen sie in dem Brief eine Aufforderung finden, den mitgeschickten Spenderausweis auszufüllen. Eine Pflicht, sich zu entscheiden, ist nicht vorgesehen. Deshalb wird die geplante Neuregelung auch »freiwillige Entscheidungslösung« genannt. Das heißt, es drohen keine Konsequenzen, wenn der Spenderausweis nicht ausgefüllt wird.

Gesundheitsminister Bahr (FDP) präsentiert einen Organspendeausweis. Foto: Hannibal
Gesundheitsminister Bahr (FDP) präsentiert einen Organspendeausweis. Foto: Hannibal
Gesundheitsminister Bahr (FDP) präsentiert einen Organspendeausweis. Foto: Hannibal

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