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Ohne Perspektive hinter Gitter

KARLSRUHE/REUTLINGEN. Der Mann ist ein Straftäter wie aus einem Bilderbuch der schwarzen Pädagogik. Die Welt kennt er überwiegend durch das Rasterbild von Gitterstäben - seit er 15 ist, war er mehr »drin« als »draußen«. Der heute 46-Jährige hat gestohlen, geraubt und versucht, Menschen zu töten. 1986 verurteilte ihn ein Gericht wegen versuchten Raubmords zu fünf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. 2001 wäre er nach damaligen Recht wieder frei gekommen. Doch 1998 hatte die christlich-liberale Bundesregierung das Gesetz geändert: Sicherungsverwahrung konnte nun auch über die bisher geltende Zehnjahresfrist hinaus verhängt werden - theoretisch für immer. Für den späteren Kläger blieben die Gefängnistore somit verschlossen. Und sie bleiben es weiter. Denn das Bundesverfassungsgericht, das der Mann daraufhin anrief, legte gestern fest, dass auch unbefristete Sicherungsverwahrung zulässig ist.

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