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Nachzug von Kindern darf beschränkt werden

LUXEMBURG. Die EU-Staaten dürfen den Nachzug minderjähriger Kinder von Einwandererfamilien im Einzelfall beschränken. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Eine EU-Richtlinie, die den EU-Staaten ein Prüfungsrecht einräumt, verstoße nicht gegen die Achtung des Familienlebens und des Kindeswohls, urteilten die Oberrichter. Gegen die Richtlinie hatte das Europäische Parlament geklagt.

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