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Mehr Schutz bei Durchsuchung

KARLSRUHE. Die Polizei darf Mobiltelefone nicht einfach beschlagnahmen, um Verbindungsdaten zu überprüfen. Hierfür benötigt sie eine richterliche Genehmigung. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor, der in Karlsruhe veröffentlicht wurde. Darin stärkt das höchste deutsche Gericht die Rechte der Bürger bei polizeilichen Hausdurchsuchungen. Geklagt hatte ein Mann, dessen Handy bei einer Durchsuchung beschlagnahmt worden war. Der Mann hielt dies für unzulässig, doch das Landgericht Bonn hatte die Beschwerde abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht gab dem Mann Recht, denn die Polizei hatte untersucht, mit wem der Verdächtige telefoniert hatte. Dies sei ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, der nur unter strengen Auflagen zulässig sei. Anlass für die Durchsuchung war ein gestohlenes Auto. Ein Nachbar hatte das Auto dem Kläger zugerechnet, doch der Verdacht bestätigte sich nicht (Az: 2 BvR 308/04). (AP)

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