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Mehr Rechtssicherheit für Patientenverfügungen

BERLIN. Für Patientenverfügungen gibt es jetzt erstmals eine gesetzliche Grundlage. Nach sechsjähriger Debatte verabschiedete der Bundestag am Donnerstag eine entsprechende Regelung, die mehr Rechtsklarheit bringen soll. Der vorab formulierte Wille eines Patienten für den Fall schwerer Erkrankungen soll in Zukunft weitgehend gelten. Auch die Anordnung, lebenserhaltende Maßnahmen zu beenden, muss grundsätzlich befolgt werden. Die Gültigkeit der bereits neun Millionen Patientenverfügungen wird durch das neue Gesetz nicht in Frage gestellt. Sie müssen nicht neu gefasst werden.

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