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Machtwort im»Rosenkrieg«

MANNHEIM. Trotz anhaltenden Protestes vieler Blumenhändler bleiben die meisten Blumenläden am Muttertag geschlossen. Auch der Verwaltungsgerichtshof hatte am Montag kein Einsehen und verbot den Gemeinden, für Pfingstsonntag Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Er wies damit die Beschwerden aus Bretten (Kreis Karlsruhe) und Gottmadingen (Kreis Konstanz) zurück. Es sei rechtswidrig, dass die Gemeinden beim Verkauf von Blumen Ausnahmen bewilligen dürften, bestätigte der VGH entsprechende vorinstanzliche Entscheidungen. Diese gesetzwidrigen Maßnahmen seien »auf Öffentlichkeitswirkung ausgerichtet gewesen«. Die Beschlüsse des VGH sind unanfechtbar.

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