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Luftwaffe darf eingreifen

BERLIN. Entführte und als Waffe eingesetzte Flugzeuge dürfen künftig im Extremfall abgeschossen werden. Der Bundestag verabschiedete am Freitag gegen die Stimmen von Union und FDP das Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben. Das Gesetz fasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gewaltakten gegen den Luftverkehr zusammen und verschärft zahlreiche Sicherheitsvorschriften. Die Bundesregierung reagierte mit der Neuregelung des Gesetzes auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA und den Irrflug eines Sportflugzeuges Anfang 2003über Frankfurt am Main.

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