BRÜSSEL/REUTLINGEN. Der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission haben sich auf eine neue Europäische Luftqualitätsrichtlinie und damit auf neue Grenzwerte für Luftschadstoffe ab 2030 geeinigt. Kritiker befürchten nun neue Fahrverbote.
Unter anderem soll der Grenzwert für Feinstaub der Größe PM 2,5 von bisher 25 auf 10 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel verringert werden. Für das in Dieselabgasen enthaltene Stickstoffdioxid (NO2) soll der Grenzwert von bisher 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (Jahresmittelwert) auf 20 Mikrogramm herabgesenkt werden. Auch für weitere Schadstoffe werden Grenzwerte verschärft oder neu festgelegt. Gelten sollen die Änderungen ab dem Jahr 2030.
»Unzumutbare Eingriffen in Wirtschaft, Mobilität, Landwirtschaft und Wohnen«
In der Vergangenheit führte die Nicht-Einhaltung der Grenzwerte bereits zu Fahrverboten in Städten, etwa in Stuttgart oder auf der Lederstraße in Reutlingen.
Die EU sieht in der Luftverschmutzung die Ursache für 300.000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr. Mit der Verschärfung der Grenzwerte soll die Gesundheit der Bürger besser geschützt werden.
Der Europa-Abgeordnete aus dem Wahlkreis Württemberg-Hohenzollern, Norbert Lins (CDU), kritisiert die Einigung scharf. Die Maßnahmen gingen zu weit. Eine Balance zwischen Luftreinhaltung und unverhältnismäßigen Einschränkungen der Bürger, der Wirtschaft und auch der Landwirtschaft sei nicht gelungen. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisierte die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie. Sie führe zu »unzumutbaren Eingriffen in Wirtschaft, Mobilität, Landwirtschaft und Wohnen. Weitreichende Fahrverbote für Pkw und Lkw sind wieder denkbar«, so Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer.
»Wir begrüßen zwar neue, schärfere Grenzwerte für Luftschadstoffe, aber sie müssen auch so schnell wie möglich wirksam sein«
Die Deutsche Umwelthilfe ist mit der Einigung auf EU-Ebene ebenfalls unzufrieden. »Wir begrüßen zwar neue, schärfere Grenzwerte für Luftschadstoffe, aber sie müssen auch so schnell wie möglich wirksam sein. Das ist hier definitiv nicht der Fall«, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Es seien zu viele Ausnahmen gemacht worden. (dpa/GEA)