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Linke scheitert im Streit um Oppositionsrechte

Karlsruhe (dpa) - Die Opposition im Bundestag hat keinen Anspruch auf mehr Rechte. Das gilt auch, wenn sie - wie im Moment - nur sehr klein ist, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Es wies damit Forderungen der Linken nach einer Grundgesetzänderung zurück (Az. 2 BvE 4/14).

Mit ihrer Klage beim Bundesverfassungsgericht will die Linken-Bundestagsfraktion eine Grundgesetzänderung erzwingen. Foto: Ul
Mit ihrer Klage beim Bundesverfassungsgericht will die Linken-Bundestagsfraktion eine Grundgesetzänderung erzwingen. Foto: Uli Deck
Mit ihrer Klage beim Bundesverfassungsgericht will die Linken-Bundestagsfraktion eine Grundgesetzänderung erzwingen. Foto: Uli Deck

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