STUTTGART. Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen ist für eine Bürgergesellschaft grundlegend. Im deutschen Südwesten ist politische Partizipation im Sinne bürgerlichen Einflusses auf staatliche Herrschaftsausübung schon früh fassbar. Auch wenn man von Landtagen im heutigen Sinn kaum wird sprechen können - die Grundlagen der uns selbstverständlichen parlamentarischen Repräsentation sind im Falle Württembergs bereits im späten Mittelalter gelegt worden. Schon für das Jahr 1457 sind die ersten Landtage dokumentiert.
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