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Kontokündigung ist rechtens

STUTTGART. Die Volksbank Ludwigsburg hat den Rechtsstreit gegen die rechtsextreme NPD wegen der Kündigung eines Kontos gewonnen. Die NPD habe gegen die Vereinbarung mit der Bank verstoßen, die Kontoverbindung nicht in Flugblättern, Zeitungsanzeigen oder Spendenaufrufen öffentlich wirksam bekannt zu geben, begründete das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch das Urteil. Seit den Jahren 2004/05 sei die Bankverbindung jedoch öffentlich als Spendenkonto genannt worden. Die Bank habe daher einen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung des Kontos gehabt.

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